Grenzgänger & e-card

 

Privat versicherte Grenzgänger und Grenzgängerinnen können seit 2021 auch eine e-card beantragen! Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Beantragung einer e-card für ELGA und ehealth-Zwecke.

Mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die IT-gestützten Prozesse im Gesundheitswesen eine neue Dynamik erfahren. Die technischen Verfahren der ELGA mit der e-card als Zugangsschlüssel bilden dabei die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im e-Impfpass (= Zentrales Impfregister). Die dort eingetragenen COVID-19-Impfungen werden in weiterer Folge auch in die COVID-19-bezogenen Nachweise einfließen, gemeinsam mit negativen COVID-19-Tests, erfolgten und aktuell abgelaufenen COVID-19-Infektionen und positiven Antikörpertests. Der e-Impfpass wird vermutlich auch die Basis für den „Grünen Pass“ sein, der ab Ende Juni in Österreich und weiteren EU-Staaten wesentliche Erleichterungen bringen soll (z.B. für Reisen). 

Gut zu wissen:

Derzeit ist der e-Impfpass eine Datenbank, die ausschließlich für offizielle Abfragen zugänglich ist, etwa für statistische Auswertungen zu Durchimpfungsraten. Er enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Dosiskennung und Name des impfenden Arztes. Diese Impfdaten werden nicht zusätzlich auf der e-card gespeichert – Die e-card brauchen Sie nur, um sich identifizieren zu können. Sie können über das ELGA-Portal Ihre Impfdaten einsehen, so wie bisher schon Ihre Befunde und Medikation.

So beantragen Sie eine e-card:

Der Antrag kann online bei der Österreichischen Sozialversicherung (SV) gestellt werden. Für den Antrag ist keine Handysignatur erforderlich.

Um einen reibungslosen Ablauf der Impfungen sicherstellen zu können, haben auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine e-card für Zwecke der ELGA zu beantragen, sofern sie noch keine e-card besitzen.

Diesen Antrag können sie auch für Angehörige stellen, die keine e-card besitzen.

Wenn Sie bereits eine e-card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Die bisherige e-card ermöglicht den Zugang zu ELGA und zum e-Impfpass.

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Bitte beachten Sie, dass eine e-card nichts an Ihrer privaten Krankenversicherung ändert.

Die e-card dient ausschließlich als persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Es besteht kein Krankenversicherungsschutz durch die ÖGK und Arztbesuche sind daher nicht mit der e-card möglich.

Für den Fall, dass Sie (bzw. Ihre Angehörigen) EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger sind und keinen österreichischen Scheckkartenführerschein haben, ist die Ausstellung einer e-card nur möglich, wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen ein Foto beibringen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter chipkarte.at.

Die e-card wird an Ihre Meldeadresse versendet. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung Ihre e-card noch nicht erhalten haben, rufen Sie bitte die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für weitere Fragen zur e-card Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte auch an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline 05 0124 4411.

Weitere Fragen und Antworten zur e-card für ELGA und ehealth-Zwecke für freie Berufe finden Sie unter chipkarte.at.

Quelle: 
Uniqa Versicherung