Gesetzliche Grenzgängerkrankenversicherung in der Schweiz / Liechtenstein nach KVG

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Details zur gesetzlichen Grundkrankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz / Liechtenstein nach KVG

Die gesetzliche Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) in der Schweiz oder Liechtenstein ist die unbeliebteste Variante in der Krankenversicherung für Grenzgänger.

Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Zum einen entspricht der Deckungsumfang der Grundversicherung nach KVG lediglich einem Mindeststandard, ähnlich der gesetzlichen Versicherung in Österreich. In vielen Fällen – z.B.  bei Zahnarztleistungen – ist sie sogar deutlich schlechter. Der Deckungsumfang kann mit Zusatzpaketen zwar verbessert werden, dafür muss man aber tief in die Tasche greifen.

Zu den hohen Prämien und den ganzen Zusatztarifen, welche es teilweise wirklich benötigt, kommt dann auch noch die Selbstkostenbeteiligung (Franchise), die jährlich zwischen SFR 300,- und SFR 2.500,- beträgt. Das heißt bis zur gewählten Höhe der Franchise werden sämtliche Leistungen in einem Kalenderjahr selber getragen. Erst nach Bezahlung der Franchise tritt der Versicherungsschutz in Kraft.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich wie auch die Krankenversicherung nach KVG bieten die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen. Die österreichische Lösung sieht aber keine generelle Selbstkostenbeteiligung (Franchise) vor, hat zudem deckungsmäßig leichte Vorteile und ist in der Regel günstiger. Daher fällt die Entscheidung – wenn Sie zwischen diesen zwei Varianten getroffen wird – immer zugunsten der österreichischen Variante aus.

Vorteile:

Kostenlose Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Familienangehörigen

Keine Gesundheitsprüfung – jeder erhält eine Versicherung

Nachteile:

Nur durch Zusatztarife kann ein hohes Leistungsniveau erreicht werden

Franchise von SFR 300,- bis SFR 2.500,- (feste jährliche Kostenbeteiligung. Erst wenn Sie einbezahlt haben, beginnen die Leistungen der Krankenkasse)

Max. 90%ige Kostenübernahme. 10 % sind immer Selbstbehalt

Die obligatorische Grundversicherung vergütet beim Zahnarzt nur Behandlungskosten in Ausnahmefällen und besonders schweren Erkrankungen

In der Schweiz informiert der Arzt, ob die Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird oder nicht. In Österreich ist das nicht möglich, wodurch hohe unerwartete Kosten entstehen können.