Gesetzliche Grenzgängerkrankenversicherung in der Schweiz / Liechtenstein nach KVG
Details zur gesetzlichen Grundkrankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz / Liechtenstein nach KVG
Die gesetzliche Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) in der Schweiz oder Liechtenstein ist die unbeliebteste Variante in der Krankenversicherung für Grenzgänger.
Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Zum einen entspricht der Deckungsumfang der Grundversicherung nach KVG lediglich einem Mindeststandard, ähnlich der gesetzlichen Versicherung in Österreich. In vielen Fällen – z.B. bei Zahnarztleistungen – ist sie sogar deutlich schlechter. Der Deckungsumfang kann mit Zusatzpaketen zwar verbessert werden, dafür muss man aber tief in die Tasche greifen.
Zu den hohen Prämien und den ganzen Zusatztarifen, welche es teilweise wirklich benötigt, kommt dann auch noch die Selbstkostenbeteiligung (Franchise), die jährlich zwischen SFR 300,- und SFR 2.500,- beträgt. Das heißt bis zur gewählten Höhe der Franchise werden sämtliche Leistungen in einem Kalenderjahr selber getragen. Erst nach Bezahlung der Franchise tritt der Versicherungsschutz in Kraft.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich wie auch die Krankenversicherung nach KVG bieten die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen. Die österreichische Lösung sieht aber keine generelle Selbstkostenbeteiligung (Franchise) vor, hat zudem deckungsmäßig leichte Vorteile und ist in der Regel günstiger. Daher fällt die Entscheidung – wenn Sie zwischen diesen zwei Varianten getroffen wird – immer zugunsten der österreichischen Variante aus.